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Hausverwaltung Schleswig: Kosten, Aufgaben & Auswahl

Was kostet ein Makler in Schleswig-Holstein

Hausverwaltung in Schleswig: Kosten, Aufgaben und woran Sie einen guten Verwalter erkennen

Eine Hausverwaltung in Schleswig kostet Sie in der Regel zwischen 25 und 50 Euro pro Wohneinheit und Monat. Wo Sie in dieser Spanne landen, hängt vor allem von der Größe des Objekts ab. Wichtiger als der Preis ist aber die Frage, welche Art von Verwaltung Sie überhaupt brauchen: Eine Eigentümergemeinschaft braucht eine WEG-Verwaltung, ein Vermieter mit eigenem Mehrfamilienhaus eine Mietverwaltung. Beides wird oft in einen Topf geworfen und ist doch etwas völlig anderes.

Vorab eine ehrliche Einordnung: Wir bei Klose & Partner sind Makler, keine Hausverwaltung. Wir haben aber täglich mit Verwaltern zu tun, vor allem beim Verkauf von Eigentumswohnungen in Schleswig, Tarp und Umgebung. Dabei sehen wir, welche Verwaltung einem Eigentümer das Leben leichter macht und welche ihm beim Verkauf Monate kostet.

WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung: Was brauchen Sie?

WEG-Verwaltung ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter kümmert sich um Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung und die gemeinsamen Finanzen. Er wird von der Eigentümerversammlung bestellt und ist der Gemeinschaft verpflichtet, nicht dem einzelnen Eigentümer.

Mietverwaltung (auch Sondereigentumsverwaltung, wenn es um einzelne Wohnungen geht) betrifft das Verhältnis zum Mieter. Der Verwalter zieht Mieten ein, erstellt die Nebenkostenabrechnung, sucht Nachmieter und kümmert sich um Reparaturen in der Wohnung.

Ein typischer Fall in Schleswig: Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung auf dem Friedrichsberg. Dann gibt es bereits einen WEG-Verwalter für das Haus. Um Ihren Mieter kümmert der sich aber nicht. Wer das nicht selbst übernehmen will, beauftragt zusätzlich eine Mietverwaltung, oft beim selben Unternehmen.

WEG-Verwaltung Mietverwaltung
Auftraggeber Eigentümergemeinschaft Einzelner Eigentümer/Vermieter
Gegenstand Gemeinschaftseigentum Mietverhältnis, Sondereigentum
Rechtsgrundlage Wohnungseigentumsgesetz (WEG) BGB-Mietrecht, Verwaltervertrag
Pflicht? Faktisch ja, bei jeder WEG üblich Nein, freiwillig
Kosten trägt Alle Eigentümer über das Hausgeld Der Vermieter allein

Was kostet eine Hausverwaltung in Schleswig?

Laut aktuellem Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) lag die durchschnittliche Vergütung 2025 bei 29,12 Euro pro Einheit und Monat in der WEG-Verwaltung und bei 30,19 Euro in der Mietverwaltung. Für 2026 streben viele Verwaltungen deutlich höhere Sätze an, im Schnitt rund 31,77 Euro.

Diese Durchschnittswerte helfen nur bedingt. Denn der Preis pro Einheit sinkt mit der Größe des Objekts:

  • Große Wohnanlage (rund 50 Einheiten): häufig um die 21 Euro pro Einheit
  • Mittleres Objekt (10 bis 20 Einheiten): meist 25 bis 35 Euro
  • Kleine WEG oder Zweifamilienhaus: 50 Euro und mehr pro Einheit

Genau hier liegt das Problem in unserer Region. Der Wohnungsbestand in Schleswig und im Umland ist kleinteilig. Viele Eigentümergemeinschaften bestehen aus sechs bis zwölf Wohnungen, in Tarp, Kropp oder Busdorf oft noch weniger. Für Verwalter sind solche Objekte wenig lukrativ. Die Folge: höhere Preise pro Einheit, und manche Verwaltungen nehmen kleine Gemeinschaften gar nicht mehr an.

Zusatzkosten, auf die Sie achten sollten: Die Grundvergütung deckt längst nicht alles ab. Üblich sind Sonderhonorare für außerordentliche Eigentümerversammlungen, die Begleitung größerer Sanierungen (oft ein Prozentsatz der Bausumme), Mahnverfahren oder die Verwalterzustimmung beim Verkauf einer Wohnung. Lassen Sie sich diese Posten im Angebot einzeln aufführen.

Steuerlicher Hinweis: Die Kosten einer Mietverwaltung können Vermieter in der Regel als Werbungskosten ansetzen. Auf den Mieter umlegen dürfen Sie sie nicht, Verwaltungskosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Welche Aufgaben hat ein WEG-Verwalter?

Seit der WEG-Reform von Dezember 2020 hat der Verwalter mehr Befugnisse als früher. Er darf Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung selbst entscheiden, etwa kleinere Reparaturen oder den Abschluss von Wartungsverträgen, ohne dafür jedes Mal die Versammlung zu fragen. Im Gegenzug muss er mehr liefern.

Zu den Kernaufgaben gehören:

  1. Wirtschaftsplan für das kommende Jahr, aus dem sich Ihr Hausgeld ergibt
  2. Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
  3. Vermögensbericht mit Stand der Erhaltungsrücklage und offenen Forderungen, jährlich Pflicht nach § 28 WEG
  4. Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr einberufen und leiten, Beschlüsse protokollieren und in die Beschluss-Sammlung aufnehmen
  5. Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums organisieren, Handwerker beauftragen, Angebote einholen
  6. Versicherungen und Verträge der Gemeinschaft verwalten

Der Vermögensbericht wird oft unterschätzt. Er zeigt Ihnen auf einen Blick, wie gut die Gemeinschaft finanziell aufgestellt ist. Eine dünne Rücklage bei einem Haus aus den 1970ern ist ein Warnsignal: Irgendwann kommt die Sonderumlage.

Zertifizierter Verwalter: Was sich geändert hat

Seit dem 1. Dezember 2023 hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Zertifiziert ist, wer vor einer Industrie- und Handelskammer die Prüfung nach § 26a WEG bestanden hat. Die Prüfung umfasst rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse. Personen mit gleichwertiger Qualifikation, etwa Immobilienkaufleute oder Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge, gelten ebenfalls als zertifiziert. Für Verwalter, die schon am 1. Dezember 2020 im Amt waren, lief die Übergangsfrist am 1. Juni 2024 aus.

Eine Ausnahme ist für kleine Gemeinschaften in Schleswig interessant: Besteht die WEG aus weniger als neun Sondereigentumsrechten und verwaltet ein Eigentümer die Gemeinschaft selbst, kann der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nicht verlangt werden, solange nicht ein Drittel der Eigentümer das fordert. Die Selbstverwaltung bleibt also möglich.

Unsere Einschätzung: Das Zertifikat ist eine Mindestanforderung, kein Qualitätsbeweis. Fragen Sie trotzdem danach. Ein Verwalter, der es nicht vorweisen kann, ist bei einer Neubestellung schwer zu begründen.

Hausverwaltung in Schleswig finden: Worauf es wirklich ankommt

Die Suche nach einer Hausverwaltung in Schleswig ist aktuell kein Selbstläufer. Viele Büros arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Rechnen Sie also mit etwas Vorlauf und holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein. Diese fünf Punkte helfen beim Vergleich:

1. Erreichbarkeit und Nähe. Ein Verwalter aus Hamburg mag günstiger kalkulieren. Wenn aber im Winter die Heizung in einem Haus am Holm ausfällt, zählt, wer schnell einen Handwerker vor Ort hat. Fragen Sie nach Reaktionszeiten und nach einem festen Ansprechpartner.

2. Größe des Bestands pro Mitarbeiter. Ein Sachbearbeiter, der 600 Einheiten betreut, hat für Ihre acht Wohnungen wenig Zeit. Fragen Sie offen danach.

3. Transparenz bei den Finanzen. Wird das Gemeinschaftskonto auf den Namen der WEG geführt? Das ist heute Standard und sollte nicht verhandelbar sein. Gibt es ein Online-Portal, in dem Sie Abrechnungen, Protokolle und Belege einsehen können?

4. Vollständiges Angebot. Grundvergütung, alle Sonderhonorare, Laufzeit, Kündigungsregeln. Was nicht im Angebot steht, wird später teuer.

5. Referenzen aus der Region. Fragen Sie nach vergleichbaren Objekten, die der Verwalter in Schleswig oder im Kreis Schleswig-Flensburg betreut. Ein kurzer Anruf bei einer anderen Gemeinschaft sagt mehr als jede Hochglanzbroschüre.

Hausverwaltung wechseln: So geht es

Viele Eigentümer glauben, sie seien jahrelang an einen schlechten Verwalter gebunden. Das stimmt seit der Reform nicht mehr. Die Eigentümerversammlung kann den Verwalter nach § 26 Abs. 3 WEG jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen, ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Für die Laufzeit gilt: Die erste Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft darf höchstens drei Jahre dauern, jede weitere höchstens fünf Jahre.

Ein sauberer Wechsel läuft in der Praxis so ab:

  1. Angebote neuer Verwalter einholen, bevor Sie den alten abberufen
  2. Abberufung und Neubestellung auf dieselbe Tagesordnung setzen
  3. Übergabe regeln: Konten, Beschluss-Sammlung, Protokolle, Verträge, Schlüssel, Bauunterlagen
  4. Übergabe dokumentieren und auf Vollständigkeit prüfen

Ob in Ihrem konkreten Fall eine sofortige Abberufung sinnvoll ist oder Ansprüche aus dem alten Vertrag drohen, sollten Sie bei Unklarheiten mit einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht klären.

Warum die Hausverwaltung beim Verkauf so wichtig ist

Hier kommen wir als Makler ins Spiel. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung wollen Käufer und Banken Unterlagen sehen, die nur der Verwalter liefern kann: Protokolle der letzten drei Jahre, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht mit Rücklagenstand, Hausgeldbestätigung. Häufig braucht der Kaufvertrag zusätzlich die Verwalterzustimmung, wenn die Teilungserklärung das vorsieht.

Ein Eigentümer aus Schleswig kam mit genau diesem Problem zu uns: Der Käufer stand fest, die Finanzierung war zugesagt, aber die Protokolle der letzten Jahre fehlten. Die Verwaltung reagierte über Wochen nicht. Der Notartermin verschob sich, der Käufer wurde nervös. So etwas lässt sich vermeiden, wenn Sie die Unterlagen anfordern, bevor die Wohnung überhaupt inseriert wird.

Christopher Klose dazu: „Eine gut geführte Verwaltung ist beim Verkauf bares Geld wert. Käufer zahlen lieber für eine Wohnung, bei der sie wissen, was in den nächsten Jahren auf sie zukommt."

Welche Unterlagen Sie im Detail brauchen, lesen Sie in unserem Ratgeber [INTERNER LINK: "Wohnung verkaufen: Besonderheiten, Ablauf und häufige Fehler" -> /ratgeber/wohnung-verkaufen/]. Ist Ihre Wohnung vermietet, kommen weitere Punkte hinzu: [INTERNER LINK: "Vermietete Wohnung verkaufen: Preis, Mieterrechte und der richtige Zeitpunkt" -> /ratgeber/vermietete-wohnung-verkaufen/].

Häufige Fragen zur Hausverwaltung in Schleswig

Ist eine Hausverwaltung Pflicht?
Für eine Eigentümergemeinschaft ist ein Verwalter gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber fast immer sinnvoll. Kleine Gemeinschaften können sich auch selbst verwalten. Eine Mietverwaltung ist immer freiwillig.

Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung?
Im Bundesdurchschnitt rund 29 bis 30 Euro pro Einheit und Monat. Bei kleinen Objekten in Schleswig und Umgebung liegen die Sätze oft deutlich darüber, bei großen Anlagen darunter.

Kann ich die Verwalterkosten auf den Mieter umlegen?
Nein. Verwaltungskosten sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Sie tragen sie als Vermieter selbst, können sie aber in der Regel steuerlich geltend machen.

Wie schnell kann eine WEG ihren Verwalter loswerden?
Die Abberufung ist jederzeit per Mehrheitsbeschluss möglich. Der Vertrag endet spätestens sechs Monate danach. Planen Sie den Wechsel trotzdem mit Vorlauf, damit die Übergabe der Unterlagen reibungslos läuft und die Gemeinschaft nicht ohne Verwalter dasteht.

Was bedeutet „zertifizierter Verwalter"?
Ein Verwalter, der die IHK-Prüfung nach § 26a WEG bestanden hat oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt. Seit Dezember 2023 können Eigentümer einen solchen Verwalter verlangen.

Sie wollen Ihre Wohnung verkaufen? Wir kümmern uns.

Eine Hausverwaltung vermitteln wir nicht selbst. Wenn Sie aber überlegen, Ihre Eigentumswohnung in Schleswig, Tarp oder Umgebung zu verkaufen, prüfen wir mit Ihnen vorab die Verwalterunterlagen und sagen Ihnen ehrlich, was die Wohnung heute wert ist. Den ersten Schritt machen Sie mit unserer kostenlosen Wertermittlung oder einem persönlichen Gespräch.

Mehr zur Lage der einzelnen Viertel finden Sie in unserem Ratgeber [INTERNER LINK: "Wohnen in Schleswig: Stadtteile und Lagen im Überblick" -> /ratgeber/wohnen-in-schleswig/].

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zum Wohnungseigentumsrecht wenden Sie sich an einen Fachanwalt, bei steuerlichen Fragen an Ihren Steuerberater.

Quellen: VDIV-Branchenbarometer (Verwaltervergütung 2025/2026); Wohnungseigentumsgesetz (§§ 19, 26, 26a, 28 WEG); Betriebskostenverordnung; IHK-Informationen zur Prüfung „Zertifizierter Verwalter".

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