Welche Unterlagen brauche ich, um eine Eigentumswohnung zu verkaufen?
Neben Grundbuchauszug und Energieausweis brauchen Sie die Teilungserklärung, die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre, den aktuellen Wirtschaftsplan, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die aktuelle Höhe der Erhaltungsrücklage. Bei vermieteten Wohnungen kommt der Mietvertrag dazu.
Wie lange dauert es, eine Wohnung zu verkaufen?
In Schleswig und Umgebung rechnen wir bei realistischer Preisgestaltung mit drei bis sechs Monaten von der Vermarktung bis zum Notartermin. Bei vermieteten Wohnungen kann es etwas länger dauern, weil die Käuferzielgruppe kleiner ist.
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Das Hausgeld zahlt der Eigentümer an die WEG-Verwaltung. Es enthält die umlagefähigen Betriebskosten, die Verwaltungskosten und die Erhaltungsrücklage. Die Nebenkosten sind der Anteil des Hausgelds, den Sie als Vermieter auf Mieter umlegen dürfen – Verwaltungskosten und Rücklage bleiben bei Ihnen.
Brauche ich eine Verwalterzustimmung für den Verkauf?
Nur wenn Ihre Teilungserklärung eine Klausel nach § 12 WEG enthält. Bei älteren Gebäuden ist das häufig der Fall. Prüfen Sie das frühzeitig – ohne Zustimmung kann der Eigentumsübergang nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Wie viel weniger bringt eine vermietete Wohnung beim Verkauf?
Vermietete Wohnungen erzielen in der Regel 10 bis 30 Prozent weniger als vergleichbare leerstehende Wohnungen. Der genaue Abschlag hängt vom Mietverhältnis, der Restlaufzeit und der Lage ab. In manchen Fällen lohnt sich das Warten auf das Mietende – in anderen ist der sofortige Verkauf an einen Kapitalanleger die bessere Lösung.