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Wohnung verkaufen: Besonderheiten, Ablauf und Fehler

Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, steht vor anderen Herausforderungen als beim Hausverkauf. Der grobe Ablauf ist ähnlich – Bewertung, Vermarktung, Besichtigung, Notar. Aber im Detail unterscheidet sich einiges. Teilungserklärung, Hausgeld, Verwalterzustimmung, Sonderumlagen: All das beeinflusst den Verkaufspreis und die Dauer, bis ein Käufer unterschreibt.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was beim Wohnungsverkauf wirklich zählt, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.


Was beim Wohnungsverkauf anders ist als beim Haus

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung verkaufen Sie nicht einfach vier Wände. Sie verkaufen Sondereigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dazu gehören Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen.

Der Käufer tritt also in eine Gemeinschaft ein. Er übernimmt Rechte und Pflichten. Das will er vorher verstehen.

Was uns in Beratungsgesprächen zu Eigentumswohnungen in Schleswig immer wieder auffällt: Kaufinteressenten stellen hier deutlich mehr Fragen als bei Einfamilienhäusern. Wie hoch ist das Hausgeld? Steht eine Sonderumlage an? Wie ist die Gemeinschaft aufgestellt? Wer diese Fragen schon im Exposé beantwortet, spart sich später viel Hin und Her.


Die Teilungserklärung: Das wichtigste Dokument beim ETW-Verkauf

Die Teilungserklärung regelt, was Sondereigentum ist und was Gemeinschaftseigentum. Sie legt die Miteigentumsanteile fest und enthält die Gemeinschaftsordnung – also die Spielregeln der WEG.

 

Für viele Käufer ist dieses Dokument wichtiger als der Grundriss. Hier steht zum Beispiel:

 

  • Ob gewerbliche Nutzung erlaubt ist
  • Wie die Kosten verteilt werden (nach Miteigentumsanteilen oder nach Wohnfläche)
  • Ob Sondernutzungsrechte existieren (Stellplatz, Gartenanteil, Kellerraum)
  • Ob der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss
Unser Tipp: Lesen Sie Ihre Teilungserklärung, bevor Sie inserieren. Viele Eigentümer haben das Dokument seit dem Kauf nicht mehr in der Hand gehabt. Falls Sie es nicht finden – die Hausverwaltung hat eine Kopie. Alternativ können Sie es beim zuständigen Grundbuchamt anfordern.


Verwalterzustimmung: Die Klausel, die den Verkauf verzögern kann

In vielen älteren Teilungserklärungen findet sich eine Klausel nach § 12 WEG: Der Verkauf braucht die Zustimmung des Verwalters. Der Zweck ist nachvollziehbar – die Gemeinschaft soll vor zahlungsschwachen Käufern geschützt werden.

Ohne diese Zustimmung kann der Notar den Eigentumsübergang nicht ins Grundbuch eintragen. Der Verkauf steht still.

Bei Neubauten ist die Klausel selten. Bei Bauten aus den 1970er- bis 1990er-Jahren dagegen häufig – und davon gibt es in Schleswig und Umgebung einige.

Was Sie tun sollten: Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung frühzeitig. Falls die Klausel vorhanden ist, informieren Sie die Hausverwaltung rechtzeitig über den geplanten Verkauf. Die Zustimmung ist meistens Formsache, braucht aber Zeit. Und manchmal Gebühren – rechnen Sie mit 150 bis 500 Euro.


Hausgeld, Rücklage, Sonderumlage: Was Käufer wirklich wissen wollen

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung an die WEG. Es deckt Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Erhaltungsrücklage ab. Im Durchschnitt liegt es bei 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter im Monat. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung sind das 240 bis 360 Euro.

Käufer schauen hier genau hin. Zwei Punkte sind besonders relevant:

Die Erhaltungsrücklage. Gut gefüllt? Das signalisiert eine vorausschauende Gemeinschaft. Niedrig? Dann drohen Sonderumlagen – und das schreckt Käufer ab.

Geplante Sonderumlagen. Wenn die Gemeinschaft größere Maßnahmen beschlossen hat – neue Heizung, Dachsanierung, Fassadendämmung – kommunizieren Sie das offen. Ein Käufer, der nach Vertragsschluss von einer fünfstelligen Sonderumlage erfährt, wird das nicht vergessen. Seine Google-Bewertung auch nicht.

Legen Sie die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre und den aktuellen Wirtschaftsplan vor. Das schafft Vertrauen und beschleunigt die Kaufentscheidung.


Vermietete Wohnung verkaufen: Weniger Preis, andere Käufer

Falls Ihre Eigentumswohnung vermietet ist, verändert sich die Ausgangslage grundlegend. Der Käufer tritt automatisch in das bestehende Mietverhältnis ein — § 566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“. Eine Eigenbedarfskündigung ist frühestens nach Ablauf der Kündigungssperrfrist möglich. In Schleswig-Holstein sind das mindestens drei Jahre.

Was das für den Preis bedeutet: Vermietete Wohnungen erzielen in der Regel 10 bis 30 Prozent weniger als vergleichbare leerstehende Objekte. Der genaue Abschlag hängt ab vom Mietverhältnis, von der Lage und davon, wie lange der Mieter schon wohnt.

Gleichzeitig kann eine vermietete Wohnung für Kapitalanleger interessant sein. In Schleswig und Umgebung, wo der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen bei rund 2.500 bis 3.500 Euro liegt, ergeben sich Renditen, die in Hamburg oder Kiel längst nicht mehr realistisch sind.

Ob Sie vor dem Verkauf kündigen oder die Wohnung vermietet anbieten – das hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gern, welche Variante in Ihrer Situation die bessere Wahl ist.


Diese Unterlagen brauchen Sie für den Wohnungsverkauf

Die Unterlagenliste ist beim ETW-Verkauf länger als beim Haus. Hier die wichtigsten Dokumente:

 

Von der WEG-Verwaltung:
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
  • Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Aktueller Wirtschaftsplan
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Höhe der Erhaltungsrücklage
  • Beschlusssammlung (geplante Maßnahmen, Sonderumlagen)
Vom Eigentümer:
  • Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Energieausweis — Pflicht seit 2014, bei Verstoß drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld [Alles zum Energieausweis](https://www.kloseundpartner.com/ratgeber/energieausweis-pflicht/)
  • Grundriss
  • Wohnflächenberechnung
  • Nachweise über Modernisierungen
  • Bei vermieteter Wohnung: Mietvertrag, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen
Fordern Sie die WEG-Unterlagen frühzeitig an. Manche Verwaltungen brauchen zwei bis vier Wochen. Ohne vollständige Unterlagen verlieren Sie Interessenten, die es ernst meinen. -> Der komplette Ablauf beim Immobilienverkauf


Die fünf häufigsten Fehler beim Wohnungsverkauf

1. Teilungserklärung nicht gelesen. Viele Eigentümer kennen ihr eigenes Regelwerk nicht. Dann tauchen Überraschungen auf: Ein Stellplatz, der gar nicht zum Sondereigentum gehört. Eine Tierhaltungsklausel, die Käufer mit Hund abschreckt. Lesen Sie das Dokument, bevor Sie den Preis festlegen.

2. WEG-Unterlagen nicht rechtzeitig besorgt. Kaufinteressenten wollen Protokolle, Abrechnungen und den Wirtschaftsplan sehen. Wer diese erst nach der dritten Nachfrage liefert, verliert ernsthafte Käufer an Verkäufer, die vorbereitet sind.

3. Sonderumlagen verschwiegen. Wenn die Gemeinschaft eine Sanierung beschlossen hat, gehört das auf den Tisch. Verschweigen kann zur Rückabwicklung oder zu Schadensersatz führen. Transparenz ist in jedem Fall günstiger.

4. Hausgeld nicht eingeordnet. 350 Euro Hausgeld klingt viel. Wenn davon 120 Euro in die Rücklage fließen, ist das eigentlich ein gutes Zeichen. Erklären Sie dem Käufer, was im Hausgeld steckt – das macht den Betrag nachvollziehbar.

5. Vermietete Wohnung zum Selbstnutzer-Preis angeboten. Eine vermietete Wohnung ist eine Kapitalanlage. Kapitalanleger rechnen anders als Selbstnutzer. Der Preis muss zur Rendite passen, nicht zum emotionalen Wert.


Was ist Ihre Wohnung in Schleswig wert?

Der Wert einer Eigentumswohnung hängt von mehr Faktoren ab als bei einem Haus: Etage, Balkon, Aufzug, Stellplatz, Zustand des Gemeinschaftseigentums, Höhe der Rücklage. All das fließt in die Bewertung ein.

In Schleswig-Holstein liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen aktuell bei rund 3.400 bis 3.750 Euro (Quelle: Immowelt/McMakler, Q1/2026). In Schleswig selbst liegen die Preise je nach Lage und Zustand etwas unter dem Landesdurchschnitt. -> So funktioniert die Wertermittlung

Wir kennen den Markt in Schleswig, Tarp, Busdorf und Umgebung. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Eigentumswohnung aktuell wert ist: Unsere Erstbewertung ist kostenlos und unverbindlich.

 


Häufig gestellte Fragen zum Wohnungsverkauf

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Eigentumswohnung zu verkaufen?
Neben Grundbuchauszug und Energieausweis brauchen Sie die Teilungserklärung, die Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre, den aktuellen Wirtschaftsplan, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die aktuelle Höhe der Erhaltungsrücklage. Bei vermieteten Wohnungen kommt der Mietvertrag dazu.

 

Wie lange dauert es, eine Wohnung zu verkaufen?
In Schleswig und Umgebung rechnen wir bei realistischer Preisgestaltung mit drei bis sechs Monaten von der Vermarktung bis zum Notartermin. Bei vermieteten Wohnungen kann es etwas länger dauern, weil die Käuferzielgruppe kleiner ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Das Hausgeld zahlt der Eigentümer an die WEG-Verwaltung. Es enthält die umlagefähigen Betriebskosten, die Verwaltungskosten und die Erhaltungsrücklage. Die Nebenkosten sind der Anteil des Hausgelds, den Sie als Vermieter auf Mieter umlegen dürfen – Verwaltungskosten und Rücklage bleiben bei Ihnen.

 

Brauche ich eine Verwalterzustimmung für den Verkauf?
Nur wenn Ihre Teilungserklärung eine Klausel nach § 12 WEG enthält. Bei älteren Gebäuden ist das häufig der Fall. Prüfen Sie das frühzeitig – ohne Zustimmung kann der Eigentumsübergang nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

 

Wie viel weniger bringt eine vermietete Wohnung beim Verkauf?
Vermietete Wohnungen erzielen in der Regel 10 bis 30 Prozent weniger als vergleichbare leerstehende Wohnungen. Der genaue Abschlag hängt vom Mietverhältnis, der Restlaufzeit und der Lage ab. In manchen Fällen lohnt sich das Warten auf das Mietende – in anderen ist der sofortige Verkauf an einen Kapitalanleger die bessere Lösung.


Nächster Schritt: Wie viel ist Ihr Haus wert?

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Haus in Schleswig oder Umgebung zu verkaufen, fängt alles mit einer fundierten Werteinschätzung an. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstbewertung – persönlich, unverbindlich und auf Basis unserer Marktkenntnis vor Ort.

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