Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?
Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Dezember 2020 in der Regel hälftig. In Schleswig-Holstein sind das meist je 2,975 Prozent des Kaufpreises. Die Partei, die den Makler beauftragt hat, darf höchstens die Hälfte auf die andere abwälzen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Schleswig-Holstein?
Üblich sind 5,95 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, also je 2,975 Prozent für Käufer und Verkäufer. Eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe gibt es nicht. Vorgeschrieben ist bei Wohnimmobilien nur die Teilung.
Muss ich Maklerprovision zahlen, wenn der Kauf nicht zustande kommt?
Nein. Die Provision wird erst mit der wirksamen notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Platzt der Kauf vorher, entsteht kein Provisionsanspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Innenprovision und Außenprovision?
Bei der Innenprovision zahlt allein der Verkäufer, der Käufer geht leer aus. Bei der Außenprovision zahlt allein der Käufer. Bei Wohnimmobilien mit Verbraucher-Käufer ist die reine Außenprovision durch das Gesetz von 2020 stark eingeschränkt, sobald auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Gilt die hälftige Teilung auch beim Grundstück oder Mehrfamilienhaus?
Nein. Die gesetzliche Teilung gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbraucher-Käufer. Bei unbebauten Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien kann die Provision frei vereinbart werden. Häufig trägt sie hier der Käufer allein.