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Wertermittlung Haus: Die drei Verfahren verständlich erklärt

Die Wertermittlung eines Hauses erfolgt in Deutschland nach drei gesetzlich normierten Verfahren: dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren. Welches Verfahren bei Ihrer Immobilie greift, hängt vom Objekttyp ab, nicht von der Vorliebe des Bewerters. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen ist meist das Vergleichswertverfahren erste Wahl, für vermietete Renditeobjekte das Ertragswertverfahren, und für individuelle oder seltene Objekte das Sachwertverfahren.

Geregelt sind diese Verfahren in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sie bilden die Grundlage jeder fundierten Hausbewertung, egal ob Sie verkaufen, erben, sich trennen oder einfach wissen möchten, was Ihr Haus aktuell wert ist. In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen die drei Verfahren, ordne sie ehrlich ein und zeige, wo sie in unserer Region an ihre Grenzen kommen.


Marktwert, Verkehrswert, Kaufpreis: Worin liegt der Unterschied?

Bevor wir in die Verfahren einsteigen, kurz zur Begriffsklärung. Drei Begriffe werden häufig durcheinandergebracht:

 

  • Verkehrswert ist der juristische Begriff nach § 194 BauGB. Er beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem bestimmten Stichtag erzielbar wäre.
  • Marktwert ist die international übliche Bezeichnung für denselben Wert. Seit der ImmoWertV 2010 gelten Verkehrswert und Marktwert als synonym.
  • Kaufpreis ist das, was am Ende im Notarvertrag steht. Er kann vom Marktwert abweichen, nach oben (bei Bieterverfahren) oder nach unten (bei Verkaufsdruck).
Eine Wertermittlung liefert also einen fundierten Schätzwert. Der tatsächliche Kaufpreis entscheidet sich am Markt. In unserer täglichen Arbeit in Schleswig sehen wir beide Richtungen: Objekte, die über dem ermittelten Wert verkauft werden, weil die Lage an der Schlei mehrere Interessenten anzieht. Und Objekte, die darunter bleiben, weil der Sanierungsbedarf größer war als gedacht.


Die 3 Verfahren im Überblick

Die ImmoWertV kennt drei normierte Bewertungsverfahren. Welches Verfahren angewendet wird, richtet sich nach der Art der Immobilie und der verfügbaren Datenlage.


Verfahren 1: Das Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert eines Hauses aus tatsächlich erzielten Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Der Gutachterausschuss Schleswig-Flensburg erfasst jeden Immobilienverkauf in der Region und stellt die anonymisierten Daten als Vergleichsbasis bereit.

 

Wann es eingesetzt wird:

 

  • Einfamilienhäuser in Standardlagen
  • Doppelhaushälften und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Unbebaute Grundstücke (hier als Bodenwertermittlung)

 

Wie es funktioniert:

 

Der Bewerter sucht Vergleichsobjekte, die in Lage, Größe, Zustand, Baujahr und Ausstattung möglichst nahe an Ihrem Haus liegen. Aus deren Verkaufspreisen wird ein Durchschnittswert gebildet, der dann an die Besonderheiten Ihrer Immobilie angepasst wird. Nach oben zum Beispiel, wenn Ihr Haus energetisch besser ist. Nach unten, wenn ein Sanierungsstau vorliegt.

 

Grenzen in unserer Region:

 

Das Vergleichswertverfahren ist nur so gut wie die Datenbasis. In Großstädten mit vielen Transaktionen funktioniert es hervorragend. In Schleswig und Umgebung haben wir dagegen eine überschaubare Zahl an Verkäufen pro Jahr. Für ein Standard-Einfamilienhaus in einem etablierten Wohngebiet findet man meist genug Vergleiche. Bei einem individuellen Architektenhaus in Randlage wird es schnell schwierig. Dann muss der Bewerter entweder stark abstrahieren oder auf das Sachwertverfahren ausweichen.


Verfahren 2: Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren fragt: Was würde es kosten, dieses Haus heute neu zu bauen, und welchen Wert hat es nach Abzug der Alterswertminderung? Es setzt also am Substanzwert an, nicht am Markt.

 

Wann es eingesetzt wird:

 

  • Individuelle Objekte ohne Vergleichsbasis (Architektenhäuser, denkmalgeschützte Gebäude)
  • Neubauten in ländlichen Regionen
  • Selbstgenutzte Objekte in Gegenden mit wenigen Transaktionen
  • Als Ergänzung zum Vergleichswertverfahren bei unsicherer Datenlage

 

Wie es funktioniert:

 

Der Bewerter ermittelt drei Bausteine:

 

  1. Bodenwert: abgeleitet aus dem Bodenrichtwert der jeweiligen Zone.
  2. Gebäudesachwert: Herstellungskosten pro Quadratmeter nach den Normalherstellungskosten (NHK 2020, fortgeschrieben), multipliziert mit der Wohn- oder Nutzfläche, abzüglich Alterswertminderung und bestehender Bauschäden.
  3. Marktanpassungsfaktor: ein regionaler Korrekturwert, der den ermittelten Substanzwert an das tatsächliche Marktgeschehen anpasst. Ohne diesen Faktor würde das Verfahren in vielen Lagen deutlich überschätzen.

 

Grenzen in unserer Region:

 

Ehrlich gesagt: Der Marktanpassungsfaktor ist der Knackpunkt. In Schleswig liegt er für freistehende Einfamilienhäuser je nach Baujahr und Lage zwischen 0,7 und 1,1. Wer ohne diesen Faktor rechnet, landet bei einem Wert, der weit über dem Marktpreis liegt. Das erleben wir regelmäßig bei Eigentümern, die sich an Baukosten orientieren und nicht am Markt. Die reinen Herstellungskosten interessieren den Käufer nur begrenzt. Er zahlt das, was der Markt hergibt.


Verfahren 3: Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren fragt: Welche Erträge wirft die Immobilie in Zukunft ab, und was ist dieser Ertragsstrom heute wert? Es bewertet die Immobilie also als Kapitalanlage.

 

Wann es eingesetzt wird:

 

  • Vermietete Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeimmobilien (Büro, Einzelhandel, Logistik)
  • Vermietete Eigentumswohnungen
  • Anlageobjekte aller Art

 

Wie es funktioniert:

 

Der Wert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert plus dem kapitalisierten Reinertrag des Gebäudes. Der Reinertrag ist die Jahresnettomiete abzüglich Bewirtschaftungskosten (Instandhaltung, Mietausfallwagnis, Verwaltungskosten). Dieser Reinertrag wird über die Restnutzungsdauer des Gebäudes mit einem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert.

 

Der Liegenschaftszinssatz ist der zentrale Hebel. Er bildet Lage, Objekttyp und Marktgeschehen ab und wird vom Gutachterausschuss regional veröffentlicht. Für Mehrfamilienhäuser in Schleswig liegt er typischerweise zwischen 4,0 und 5,5 Prozent. Ein niedrigerer Zinssatz ergibt einen höheren Ertragswert und umgekehrt.

 

Grenzen in unserer Region:

 

Das Ertragswertverfahren funktioniert nur mit belastbaren Mietdaten. Wird unter Marktniveau vermietet, etwa an Familienangehörige oder bei alten Mietverträgen mit Kappungsgrenze, muss mit der ortsüblichen Vergleichsmiete gerechnet werden, nicht mit der IST-Miete. Das führt zu Diskrepanzen, die erklärungsbedürftig sind. Wer hier nur auf die Kaltmiete im Mietvertrag schaut, verschätzt sich leicht.


Die 3 Verfahren im direkten Vergleich

| Kriterium | Vergleichswert | Sachwert | Ertragswert |
 
| Grundfrage | Was zahlen andere? | Was hat es gekostet? | Was bringt es ein? |
| Typisches Objekt | EFH, DHH, RH, ETW selbstgenutzt | Individualimmobilie, Neubau im ländlichen Raum | MFH, Gewerbe, vermietete ETW |
| Datenbasis | Kaufpreissammlung Gutachterausschuss | Bodenrichtwert + NHK 2020 | Nettomieten + Liegenschaftszinssatz |
| Regionale Praxistauglichkeit in SH | Hoch in Standardlagen, mittel bei Individualobjekten | Gut für Neubau, nur mit Marktanpassungsfaktor zuverlässig | Hoch bei marktnahen Mieten |
| Hauptrisiko | Zu wenig Vergleichsobjekte | Überschätzung ohne Anpassung | Mietniveau nicht marktüblich |


Welches Verfahren für welches Objekt?

In der Praxis kombinieren erfahrene Bewerter die Verfahren. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser in Schleswig, Tarp, Busdorf oder Fahrdorf nutzen wir primär das Vergleichswertverfahren. Wenn die Vergleichsbasis dünn ist oder das Objekt deutlich vom Standard abweicht, ziehen wir das Sachwertverfahren als Kontrollrechnung heran. Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern führt das Ertragswertverfahren, ergänzt durch einen Plausibilitätscheck über Vergleichswerte für ähnliche Anlageobjekte.

Ein Beispiel aus der täglichen Arbeit: Für ein 1970er-Jahre-Einfamilienhaus in einem etablierten Schleswiger Wohngebiet liefert das Vergleichswertverfahren in der Regel einen belastbaren Wert, weil genug ähnliche Häuser in den letzten Jahren verkauft wurden. Für ein individuelles Architektenhaus mit Schlei-Blick kommen Sie mit dem Vergleichswertverfahren nicht weit, weil zu wenige Objekte dieser Art den Besitzer wechseln. Hier liefert die Kombination aus Sachwert (für die Substanz) und einem angepassten Vergleich aus der übergeordneten Marktregion die beste Annäherung.

Vermietet ein Eigentümer zwei Doppelhaushälften in Tarp als Kapitalanlage, wäre das Ertragswertverfahren dagegen zwingend. Das Vergleichswertverfahren würde hier den Kapitalanlagecharakter ignorieren und zu hoch landen.


Was beeinflusst den Wert konkret?

Unabhängig vom Verfahren gibt es Faktoren, die den Wert Ihrer Immobilie maßgeblich bestimmen:

 

Lage: Makrolage (Stadt, Gemeinde, Region) und Mikrolage (Straße, Nachbarschaft, Ausblick). In Schleswig macht der Unterschied zwischen einer Schlei-Lage und einer Lage an einer stark befahrenen Straße schnell 15 bis 25 Prozent aus. Der Bodenrichtwert ist dabei nur der Startpunkt. Die konkrete Lagequalität wird über Zu- und Abschläge abgebildet.

 

Zustand und Sanierung: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Wärmedämmung. Das sind die fünf Stellschrauben, bei denen Sanierungsstau den Wert am stärksten drückt. Ein unsaniertes Haus aus den 70er-Jahren liegt in Schleswig in der Regel deutlich unter dem Preis eines energetisch modernisierten Objekts gleicher Lage und Größe.

 

Energetischer Zustand: Seit dem GEG rückt die Energieeffizienzklasse stärker in den Fokus. Ein Objekt mit Energieklasse H ist schwerer zu verkaufen als eines mit Klasse C, und das schlägt sich im Preis nieder.

 

Grundriss und Ausstattung: Zeitgemäßer Grundriss (offene Küche, ausreichend Bäder), Qualität der Ausstattung, Vollkeller, Garage, Terrasse.

 

Grundstück: Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit. Ein großes Grundstück mit Teilungspotenzial hat in wachsenden Gemeinden einen Bonus.

 

Rechtliche Belastungen: Wohnrechte, Wegerechte, Baulasten, Denkmalschutz. All das steht im Grundbuch und Baulastenverzeichnis und gehört in jede seriöse Wertermittlung.


Makler-Bewertung, Online-Rechner oder Gutachten?

Wertermittlung ist nicht gleich Wertermittlung. Drei Varianten treffen Sie in der Praxis:

 

  1. Online-Rechner: kostenlos, schnell, aber datenbasiert auf Portalangeboten. Ein guter Startpunkt, aber nicht geeignet für die Verkaufspreisfindung. Die Schwächen und Grenzen habe ich in einem eigenen Artikel zu [kostenlosen Immobilienbewertungen](immobilienbewertung-kostenlos.md) ausführlich beleuchtet.
  2. Makler-Bewertung: fundierte Marktwertermittlung eines erfahrenen Maklers, der die Region kennt. Nutzt alle drei Verfahren je nach Objekttyp, basiert auf tatsächlichen Verkaufspreisen der Region. Für den Verkauf in den meisten Fällen ausreichend. Bei Klose & Partner kostenlos.
  3. Verkehrswertgutachten: erstellt von einem zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen. Nötig bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (Scheidung, Erbschaft mit Konflikten), Bewertungen für das Finanzamt oder Zwangsversteigerungen. Kostet je nach Umfang 1.500 bis 3.000 Euro.

 

Für den klassischen Verkauf in Schleswig reicht eine fundierte Makler-Bewertung. Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, wird ein Gerichtsgutachten nötig. Das Vorgehen sollte immer zum Anlass passen.


Was Sie vor einer Wertermittlung zusammenstellen sollten

Damit eine Wertermittlung belastbar wird, braucht der Bewerter Unterlagen. Diese sollten Sie bereithalten:

 

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Lageplan und Flurstücksnummer
  • Baupläne, Grundrisse, Wohnflächenberechnung
  • Baujahr, durchgeführte Sanierungen mit Datum
  • Energieausweis
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen

 

Fehlen Unterlagen, lassen sie sich in den meisten Fällen beim Bauamt oder Grundbuchamt nachfordern. Das verzögert die Bewertung, aber sie wird dadurch nicht weniger seriös.


Fazit: Das richtige Verfahren hängt vom Objekt ab

Die Wertermittlung eines Hauses ist kein Ratespiel, sondern ein normiertes Vorgehen. Das Vergleichswertverfahren ist in den meisten Fällen der Standard für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen. Das Sachwertverfahren hilft bei Individualobjekten und dient oft als Kontrollrechnung. Das Ertragswertverfahren ist die richtige Wahl für vermietete Renditeobjekte.

Was ein gutes Gutachten oder eine fundierte Makler-Bewertung auszeichnet, ist die sachgerechte Wahl und Kombination der Verfahren. Dazu gehört die ehrliche Einordnung der Datenlage. Wer in Schleswig ein Haus bewerten lässt, sollte jemanden an der Seite haben, der die regionale Kaufpreissammlung kennt, weiß, wo die Marktanpassungsfaktoren real liegen, und zu erklären weiß, warum zwei Verfahren manchmal unterschiedliche Werte liefern.


FAQ: Häufige Fragen zur Wertermittlung

Welches Verfahren ist das beste?

 

Keines ist pauschal das beste. Die Verfahren haben unterschiedliche Stärken. Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus in Schleswig ist meist das Vergleichswertverfahren erste Wahl, für ein vermietetes Mehrfamilienhaus das Ertragswertverfahren. Ein erfahrener Bewerter wählt das Verfahren, das zur Immobilie passt, und nutzt bei Bedarf ein zweites als Kontrolle.

 

Wie lange dauert eine Wertermittlung?

 

Eine Makler-Wertermittlung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa eine bis zwei Wochen vom Besichtigungstermin bis zum schriftlichen Ergebnis. Ein Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen benötigt in der Regel drei bis sechs Wochen, je nach Komplexität.

 

Was kostet eine Wertermittlung?

 

Online-Rechner sind kostenlos, aber nur grobe Näherungen. Eine professionelle Makler-Bewertung bieten wir bei Klose & Partner kostenfrei an, wenn Sie Verkaufsabsichten haben. Ein Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen kostet je nach Umfang und Objekt zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Die Kosten orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

 

Kann ich den Wert meines Hauses selbst ermitteln?

 

Eine grobe Einschätzung ist mit Bodenrichtwert, einem Blick in die Kaufpreissammlung und einem ehrlichen Urteil über den Zustand möglich. Belastbar wird die Bewertung aber erst, wenn Sanierungszustand, Mikrolage und rechtliche Besonderheiten fundiert eingeordnet werden. Für den Verkauf empfehle ich deshalb immer, eine zweite, fachkundige Meinung einzuholen. Schon weil eine Über- oder Unterbewertung schnell fünfstellige Beträge kostet.

 

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Beleihungswert?

 

Der Verkehrswert ist der am Markt erzielbare Preis zum Stichtag. Der Beleihungswert ist ein davon abgeleiteter, bewusst vorsichtiger angesetzter Wert, den Banken als Grundlage für die Immobilienfinanzierung nutzen. Er liegt typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert, weil die Bank einen Sicherheitsabschlag einbaut. Für Sie als Eigentümer zählt beim Verkauf der Verkehrswert, beim Finanzieren eher der Beleihungswert.


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